Schiessausbildung – Waffensachkunde – Schiesstraining –

Professionelle Ausbildung bei zertifizierten und erfahrenen Experten!

Generell gilt, dass jegliche Art von Ausbildung, d.h. der Umgang mit Waffen oder Munition, nur Personen offen steht, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 2 WaffG).

Unsere Ausbildung wird theoretisch und praktisch durchgeführt und schließt neben dem waffentechnischen auch waffenrechtlichen Unterricht und Fortbildung ein.

Das Angebot im Bereich des Schusswaffentrainings gliedert sich in 2 unterschiedliche Richtungen:

Kategorie 1: Jäger und Sportschützen

  • Training im Schiessen mit Pistole und Revolver
  • Training im Schiessen mit der Flinte

Kategorie 2: Berechtigte nach § 27 WaffG

  • Training im Schiessen mit Pistole und Revolver
  • Training im Schiessen mit der Flinte
  • Training im Schiessen zum Zweck der Verteidigung von sich oder anderen

Das deutsche Waffengesetz in seiner gültigen Fassung beschränkt Ausbildung und Training im Verteidigungsschießen laut § 27 WaffG (abgesehen von behördlichen Waffenträgern wie Soldaten, Polizisten und Zollbediensteten) auf den sehr kleinen Kreis der Inhaber eines Waffenscheines. Anderen Legalwaffenbesitzern (Sportschützen, Waffensammlern) ist Verteidigungsschießen dagegen ausdrücklich verboten. Aus diesem Grund ist Verteidigungsschießen, zumindest in der Art des Angriffsschießens, auch auf öffentlichen Schießständen untersagt.(1)

Dies richtet sich ausschliesslich an den genannten Kreis der Berechtigten.

Trainings sind in folgenden Bereichen möglich:

  • Schießen unter Stress
  • Schießen bei Dunkelheit / eingeschränkter Sicht
  • Vorgehen im urbanen Gelände unter taktischen Gesichtspunkten
  • Zusammenwirken im TEAM
  • Taktisches Aufklären und Betreten von Gebäuden und Räumen

(1) Quellennachweis: http://de.wikipedia.org/wiki/Combatschie%C3%9Fen#Rechtliches